by Silvia

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Bewirtungsbeleg

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei einem Bewirtungsbeleg fürs Finanzamt beachten müssen.

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg ist ein Beleg, der die Ausgaben für eine geschäftliche Bewirtung dokumentiert. Der Beleg muss alle notwendigen Informationen enthalten, damit das Finanzamt die Bewirtungskosten nachvollziehen kann. Dazu gehören der Anlass der Bewirtung, die Namen der Teilnehmer, Ort und Datum der Bewirtung, die Art und Menge der Speisen und Getränke sowie der Betrag der Ausgaben.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Grundsätzlich können Bewirtungskosten bis zu 70 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass Bewirtungskosten nur dann steuerlich absetzbar sind, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Das bedeutet, dass die Bewirtung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen muss. Privat veranlasste Bewirtungen können nicht abgesetzt werden.

Was muss auf dem Bewirtungsbeleg stehen?

Ein Bewirtungsbeleg muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Gastgebers
  • Name und Anschrift des Gastes
  • Datum und Ort der Bewirtung
  • Anlass der Bewirtung
  • Art und Umfang der Bewirtung
  • Betrag der Ausgaben

Zusätzlich muss der Beleg folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Restaurants oder der Gaststätte
  • Ausweis des Umsatzsteuersatzes und des Umsatzsteuerbetrages
  • Datum und Fortlaufnummer der Rechnung

Wie lange muss der Bewirtungsbeleg aufbewahrt werden?

Bewirtungsbelege müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Es ist ratsam, die Belege gut zu archivieren und gegebenenfalls eine elektronische Kopie zu erstellen.

Was ist bei elektronischen Bewirtungsbelegen zu beachten?

Elektronische Bewirtungsbelege sind grundsätzlich zulässig, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die elektronische Archivierung muss dabei gewährleisten, dass die Belege jederzeit lesbar und nachvollziehbar sind. Dafür sind entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich.

Fazit:

Ein Bewirtungsbeleg ist ein wichtiger Nachweis für die steuerliche Geltendmachung von Bewirtungskosten. Um sicherzustellen, dass der Beleg vom Finanzamt anerkannt wird, müssen alle erforderlichen Angaben vollständig und richtig aufgeführt sein. Außerdem müssen Bewirtungskosten betrieblich veranlasst sein und können nur bis zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abgesetzt werden.