by Silvia
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Kapitalvermögen
»Was sollten Sie bei Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich beachten?«
Kapitalertragsteuer, Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren, Freistellungsaufträge – alles sperrige Begriffe rund um die Besteuerung Ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass Sie ein Bezugsrecht oder einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft erworben haben und hieraus Einkünfte bezie- hen. Man kann auch sagen, Sie haben jemandem befristet Kapital überlassen und erhalten dafür ein Entgelt in Form von Zinsen, Dividenden oder sonstigen Zahlungen. Dabei bleibt Ihre ursprüngliche Investition zumin- dest dem Grunde nach erhalten und kann auch zurückgefordert werden.
Oft wird die Steuer auf die Kapitalerträge direkt an der Quelle von der Bank oder der Kapitalgesellschaft, an der Sie beteiligt sind, an das Finanzamt abgeführt. Dies ist dann die Abgeltung- bzw. Kapitalertragsteuer, eine besondere Form der Einkommensteuer. Generell gilt für Kapitaleinkünfte im Privatvermögen der besondere Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sind Sie zu mind. 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bzw. zu mind. 1 % bei gleichzeitiger maßgeblicher beruflicher Tätigkeit für dieselbe, gilt das Teileinkünfteverfahren, das sogar noch günstiger sein kann als die Abgeltungsteuer.
Die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ist ein weites Feld, das für den Laien nur schwer zu überblicken ist. Unsere Infografik hilft Ihnen zu verstehen, wie diese Einkünfte beim Privat- bzw. beim Betriebsvermögen besteuert werden, und erklärt Ihnen die Grundlagen von Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren.
Zögern Sie nicht, uns in Zweifelsfällen zu kontaktieren. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.